Für viele Tierarztpraxen/Tierkliniken wird es zunehmend schwieriger den tierärztlichen Notdienst gemäß der geltenden Berufsordnung anzubieten. Es fehlt in vielen Tierarztpraxen das dafür notwendige Personal. Geschuldet ist dieser Sachverhalt zum einen den bestehenden gesetzmäßigen Vorgaben ( z. B. Arbeitszeitenschutzgesetz) , aber auch der hohen persönlichen Belastung eines regelmäßigen Dienstes über den normalen Arbeitstag hinaus.
Um weiterhin einen flächendeckenden Notdienst sicherzustellen, hat das Bundeskabinett mit Beschlussfassung vom 20.12.2019 die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung (GOT)“ verabschiedet. Hierin werden die tierärztlichen Gebühren außerhalb der regulären Sprechzeiten gesetzlich neu geregelt.